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10 Tipps zur Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mittwoch, 07.11.2012

Achtung! Denn Fehler in der Befristung führen unweigerlich zu einem Dauerarbeitsverhältnis!

Die befristete Einstellung ist in Zeiten der wirtschaftlichen Erholung tägliche Praxis in Unternehmen. Die Mehrzahl der Befristungen erfolgt auf Zeit und ohne besonderen Grund. Dies ist grundsätzlich maximal bis zu einer Dauer von 2 Jahren möglich). Daneben ist eine Befristung gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber auch aus besonderen Gründen wie Vertretungen oder bei vorübergehendem Bedarf möglich. Allerdings treten beim einen wie beim anderen in der Praxis Fragen auf. Im folgenden geht es im wesentlichen um die Befristung ohne Sachgrund.