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10 Tipps zum Mindestlohn

Donnerstag, 25.09.2014

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) betrifft die Vergütung von ca. 5,25 Millionen Erwerbstätigen, die momentan eine Stundenvergütung von unter 8,50 Euro erhalten. 1,8 Millionen Arbeitnehmer verdienen weniger als sechs Euro die Stunde. 1,3 Millionen Arbeitnehmer verdienen sogar weniger als fünf Euro pro Stunde.

mindestlohn Besonders starke Auswirkungen hat der Mindestlohn in den strukturschwachen Regionen. Hier betrifft der Mindestlohn nicht nur bestimmte bekannte Niedriglohnbranchen, sondern hat branchenübergreifend Bedeutung. Auch wenn oftmals der tatsächliche Bruttolohn über 8,50 Euro liegt, setzt er sich doch häufig aus einem Grundlohn und Zulagen zusammen. So stellt sich die Frage, wie Leistungsprämien, Dienstwagen, Nahverkehrstickets, Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung etc. auf den Mindestlohn anzurechnen sind.

Insofern ist der Mindestlohn – so wenig er in seiner Zielsetzung zu kritisieren ist – für eine Vielzahl von Unternehmen doch ein schwer zu bewältigender Einschnitt. Dieser wirkt umso schwerer, als dass arbeitsvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Mindestlohnes nicht wirksam vereinbart werden können, womit der Arbeitgeber für drei Jahre bis zur Verjährung haftet. Zudem stellen Verstöße gegen das MiLoG Ordnungswidrigkeiten dar.

Umso wichtiger ist es, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen und die gestalterischen Möglichkeiten, die vorhanden sind, zu nutzen.