Auch Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es Bereiche, die arbeitsrechtlich noch nicht „ausgefochten“ sind. So gibt es nach wie vor Tarifverträge mit altersdiskriminierenden Klauseln, firmeninterne Beförderungstraditionen, die nicht im Sinne der Gleichbehandlung sind, oder eine verbreitete Einstellungspraxis, die unter anderem Mütter benachteiligt. Selbst wenn die anfänglich befürchtete „Flutwelle“ von Verfahren und die „ausufernden Entschädigungsprozesse“ ausgeblieben sind, sind die […]