Der Betriebsrat kann nicht immer verlangen, dass er Gegenstände, die auf einer Schulung verteilt wurden, behalten darf. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Art von Sachmitteln dem Betriebsrat zukommen sollen. Dabei hat der Betriebsrat nur einen Anspruch auf die zur Betriebsratsarbeit erforderlichen Gegenstände. So hat das Arbeitsgericht (ArbG) Lüneburg am 02. Oktober 2019 entschieden. Im Fall ging es u.a. um einen geschenkten […]