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Betriebsbedingte Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wege einer betriebsbedingten Kündigung ist infolge eines wirtschaftlichen Abschwungs wie z.B. der Corona Krise die häufigste Kündigung. Spielen in guten wirtschaftlichen Zeiten die verhaltens- oder personenbedingte Kündigung die Hauptrolle, so steht für Unternehmen in wirtschaftlichen Notlagen der Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen im Vordergrund.

Aber auch die betriebsbedingte Kündigung ist – wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – an strenge Voraussetzungen gebunden. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob wirklich ein betriebsbedingter Grund vorliegt, ob die richtige Sozialauswahl getroffen wurde und ob keine freien Arbeitsplätze bestehen. Daneben muss der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden und oft auch eine Massenentlassungsanzeige gestellt werden.  Eine genaue Prüfung der Kündigung entscheidet, wie die Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht sind und ob eine Abfindung in Frage kommt.