Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dem Kündigenden ein Festhalten am Arbeitsverhältnis – auch nur für den Lauf der Kündigungsfrist – unzumutbar ist. In vom Landesarbeitsgericht Nürnberg entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsprozess bewusst falsche Tatsachen vorgetragen, um eine günstige Entscheidung des Gerichts zu erreichen. Dies wurde als gravierender Pflichtenverstoß gewertet, der die Weiterbeschäftigung […]


