Wird vor dem Arbeitsgericht nach einer Klage die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt, muss das Gehalt grundsätzlich auch für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist weitergezahlt werden. Arbeitnehmer:innen bekommen so Gehalt für Zeiten nachgezahlt, in denen sie aufgrund der Kündigung nicht mehr gearbeitet haben. Das Arbeitsgericht Bonn hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass sich auch ungeimpftes Personal in Krankenhäusern größtenteils […]