Auch im „Homeoffice“ sind die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten. So gilt beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für die Tätigkeit zuhause genauso wie im Büro. Die Arbeitnehmer müssen also, auch wenn sie zuhause arbeiten, die Pausenregelung gemäß § 4 ArbZG und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG beachten. Verantwortlich für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regelungen ist der Arbeitgeber. Da dieser […]