Alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Elterngeld. Davon sind auch selbständig Tätige erfasst. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach der Regelung in § 2 BEEG. Da das Elterngeld als Entgeltersatzleistung konzipiert […]