Kein anderer Wirtschaftszweig sorgt – gemessen an der Zahl der Beschäftigten – für so viel Diskussionsstoff wie die Zeitarbeitsbranche. Ihr Anteil an den knapp 42 Millionen Erwerbstätigen beträgt etwa zwei Prozent, das rund 800.000 Beschäftigten. Aber das Geschäft mit dem Verleih von Personal wirft immer wieder rechtliche Fragen auf, wie die der Zuständigkeit des Betriebsrates für die Leiharbeiter. Während letztere […]