Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die durch das Regierungspräsidium Kassel erteilten Bewilligungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen in zwei Logistikzentren der Amazon Logistik GmbH in Bad Hersfeld rechtswidrig waren. Gegen diese Bewilligungen hatte die ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. geklagt. Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts damit, dass Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr […]


