Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber mit Verweis auf die zulässige Regelung in einem Tarifvertrag abgewiesen. Der als Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzte Kläger macht einen Anspruch auf eine höhere Vergütung geltend. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. und der DGB-Tarifgemeinschaft geschlossener Tarifvertrag […]


