Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweitung der Sonntagsarbeit in einem Grundsatzurteil eingeschränkt und somit wesentliche Teile einer Verordnung des Landes Hessen für unwirksam erklärt, in der 2011 weitreichende Ausnahmen für den gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag festgelegt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.11.2014 auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als […]