Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat es in seiner gestrigen Sitzung abgelehnt, der Gewerkschaft ver.di die Durchführung eines Streiks des Pflegepersonals an der Charité zu untersagen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Das Landesarbeitsgericht hat den Streik für rechtlich zulässig gehalten. Die Gewerkschaft verfolge mit dem Arbeitskampf vor allem das tariflich regelbare Ziel des Gesundheitsschutzes, eine personelle Mindestausstattung der Stationen […]