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Musterklauseln zur Befristung von Arbeitsverträgen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich. Zu beachten ist, dass die Befristung formal richtig vereinbart werden muss – also schriftlich und in der Regel vor Aufnahme der Arbeit. Außerdem ist die Befristung zeitlich nur möglich, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre kein Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber bestanden hat. Eine Befristung wegen eines Sachgrundes ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Aus Arbeitgebersicht lohnt sich oftmals vor Abschluss des Vertrages eine Beratung. Aus Arbeitnehmersicht sollte diese vor Ende der Befristung in Betracht gezogen werden.


 

Zeitbefristung mit Sachgrund

Der Arbeitnehmer/ Die Arbeitnehmerin wird für die Dauer von … bis … als …eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, ohne dass es einer vorhergehenden Kündigung bedarf. Grund für die Befristung ist, … (z.B. Dauer der Zuweisung von Drittmitteln usw.)

Zweckbefristung

Der  Arbeitnehmer/ Die Arbeitnehmerin wird für (die Dauer der Erkrankung, des Urlaubs von … usw.) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zweckes, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung, ohne dass es des Ausspruches einer Kündigung bedarf.

Befristung nach § 14 Abs 2 TzBfG

Der Arbeitnehmer/ Die Arbeitnehmerin wird für die Zeit vom … bis … als … nach 14 Abs 2 TzBfG eingestellt.
(Maximal bis zu einer Dauer von zwei Jahren, höchstens dreimalige Verlängerung innerhalb der zwei Jahre)

Doppelbefristung

Der Arbeitnehmer/ Die Arbeitnehmerin wird für die Zeit vom … bis …,längstens bis zum … eingestellt. Sachliche Rechtfertigung z.B.: Die Einstellung erfolgt zur Vertretung des im Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin B, der zum … endet. Sollte der Sonderurlaub des B verlängert werden, endet das Arbeitsverhältnis spätestens mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit durch B.

Befristetes Probearbeitsverhältnis (mit Kündigungsmöglichkeit)

Der Arbeitnehmer/ Die Arbeitnehmerin wird für die Dauer vom … bis … als …zur Probe eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, sofern es nicht ausdrücklich verlängert wird. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von … gekündigt werden.

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