Stirbt ein Arbeitnehmer und hatte er noch Urlaubsansprüche offen, so steht seinen Erben ein sog. Abgeltungsanspruch für den nicht genommenen Urlaub des Erblassers zu. Dabei ist es unerheblich, ob der Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), aus einem Tarifvertrag oder wegen einer Schwerbehinderung aus Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) folgte. So entschied das Bundesarbeitsgericht am 22.01.2019. Zum Hintergrund: Abgeltung von Urlaubsansprüchen Urlaub ist […]


