Auch Bereitschaftszeiten müssen vom Arbeitgeber entlohnt werden. Sie stellen gerade keine Pausen dar, da der Arbeitnehmer sich bereithält, jederzeit die Arbeit wieder aufzunehmen. Klassisches Beispiel ist der Taxifahrer, der auf den nächsten Fahrgast wartet. Für diese Standzeit muss er bezahlt werden. Dafür ist es auch nicht erforderlich, dass er alle drei Minuten eine Signaltaste drückt, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. […]