Bereitschaftsdienst ist zwar vergütungspflichtige Arbeitszeit, kann aber geringer vergütet werden als Vollarbeitszeit. So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Der Kläger verlangt volle Vergütung für Bereitschaftsdienste Der als Rettungsassistent beschäftigte Kläger war seit April 2002 bei dem Beklagten angestellt. Er arbeitete einen Teil seiner Arbeitszeit in regulärer Arbeitszeit (sog. Vollarbeitszeit) und den anderen Teil im Bereitschaftsdienst. Der Arbeitsvertrag des Klägers enthielt eine […]


