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Geschäftsführer schutzlos

Dienstag, 05.07.2016

Der Geschäftsführer eines Unternehmens muss sich im Falle einer Insolvenz selbst um seine D&O-Versicherung kümmern. Der eingesetzte Insolvenzverwalter muss die Zahlungen für die Versicherung des Geschäftsführers nicht fortsetzen. Der Geschäftsführer ist damit für seine Tätigkeit nicht mehr versichert.
BGH, Urteil vom 16.4.2016, Az. IX ZR 161/15 : Download PDF