Beschäftigt ein Arbeitgeber regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter, muss er vor einer Einstellung den Betriebsrat um seine Zustimmung zur Einstellung bitten. Bleibt der Betriebsrat untätig, so wertet das Gesetz dies als Zustimmung (sog. gesetzliche Fiktion). Dies gilt aber nur dann, wenn der Betriebsrat im Vorhinein über die Einstellung unterrichtet wurde. Eine nachträgliche Unterrichtung reicht nicht aus. So hat das […]