Das Land Berlin hatte einem Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsdienstes, der während der Dienstzeit im Pausenraum eine Originalausgabe des Buches „Adolf Hitler-Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hat, ordentlich gekündigt. Wie schon das Arbeitsgericht, hat auch das Landesarbeitsgericht diese Kündigung für wirksam erklärt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Mitarbeiter mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, das als verfassungswidriges […]