Zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gehört es, Arbeitnehmer vor einer Ansteckung durch andere erkrankte Beschäftigte oder Geschäftskontakte zu schützen. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, zumutbare und hinreichende Schutzvorkehrungen zu treffen. Doch ist die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung ein probates Mittel, um als Arbeitgeber der Fürsorgepflicht gerecht zu werden? Wer als Arbeitgeber die Nutzung der Corona-App verbindlich anordnet, greift damit in das […]