Kündigen Arbeitnehmer:innen ihr Arbeitsverhältnis und legen ihren Arbeitgeber:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die auf den Tag der Kündigung datiert ist und eine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der Kündigungsfrist bescheinigt, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht. Grundsätzliches zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Während einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer:innen grundsätzlich für sechs Wochen Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die […]