Zum 1. Januar 2026 tritt eine neue Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen („Minijob“) in Kraft. Arbeitgeber:innen sollten bestehende Minijob-Arbeitsverhältnisse rechtzeitig überprüfen und anpassen, um rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Neue Minijob-Grenze ab 2026 Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs 603,00 EUR. Die Anpassung liegt an der weiterhin bestehenden dynamischen Kopplung der Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn. Die […]


