Arbeitgeber:innen rechtssicher begleiten – nicht nur im Streitfall
Viele Menschen verbinden anwaltliche Beratung auf Arbeitgeber:innenseite zunächst mit einem eher negativen Bild. Schnell entsteht die Vorstellung, Arbeitgebervertreter:innen seien diejenigen, die vor Gericht versuchen, möglichst geringe Zahlungen für Arbeitnehmer:innen durchzusetzen, denen möglicherweise zu Unrecht gekündigt wurde. Dieses Bild hält sich hartnäckig. Und natürlich gehört es in Kündigungsschutzverfahren auch zu den Aufgaben anwaltlicher Beratung, die Interessen der Arbeitgeber:innenseite bestmöglich zu vertreten, Risiken realistisch einzuschätzen und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erreichen.

Ja, nicht jede Kündigung, die Arbeitgeber:innen aussprechen, ist am Ende rechtlich wirksam. Gerade im deutschen Arbeitsrecht bestehen hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Wer die Tätigkeit von Rechtsanwält:innen auf Arbeitgeber:innenseite aber allein auf Kündigungsschutzprozesse reduziert, erfasst diese deutlich zu kurz. Denn die rechtliche Begleitung von Arbeitgeber:innen beginnt nicht erst im Gerichtssaal und auch nicht erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Ganz im Gegenteil besteht ein wesentlicher Teil guter Beratung von Arbeitgebenden darin, Konflikte zu vermeiden, bevor sie entstehen. Diese arbeitsrechtliche Beratung bedeutet nicht, gegen Arbeitnehmer:innen zu arbeiten. Sie bedeutet vielmehr, Unternehmen, Geschäftsführungen, Personalabteilungen und Führungskräfte dabei zu unterstützen, rechtssichere, faire und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Ziel ist nicht die Eskalation, sondern häufig gerade deren Vermeidung.
Die Beratung von Arbeitgeber:innen begleitet dabei z. B. alle Stadien eines Arbeitsverhältnisses von der Begründung bis hin zur Beendigung. Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitgeber:innen rechtliche Orientierung benötigen. Dazu gehören Fragen des Direktionsrechts, der Arbeitszeit, der Vergütung, des Urlaubs, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Datenschutzes oder der mobilen Arbeit. Gerade moderne Arbeitsformen wie das mobile Arbeiten bzw. Homeoffice stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Aber auch Fragen, bei welchen Entscheidungen z. B. Betriebsräte angehört werden müssen, können für Arbeitgebende von Relevanz sein.
Neben den rechtlichen Fragen spielt auch die arbeitsrechtliche Beratung beim Aufbau interner Strukturen eine wichtige Rolle. Unternehmen möchten wissen, welche Pflichten sie als Arbeitgeber:innen treffen und wie sie diese sinnvoll erfüllen können. Das betrifft beispielsweise Compliance-Strukturen, Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Regelungen zum Hinweisgeberschutz, interne Richtlinien, Schulungen von Führungskräften oder klare Prozesse im Umgang mit Pflichtverletzungen. Solche Strukturen dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern können auch zu einer besseren Unternehmenskultur beitragen.
In vielen Fragen kann gerade die externe arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgebende besonders wertvoll sein. Interne Personalabteilungen und Geschäftsführungen sind häufig nah am Geschehen, kennen die Beteiligten und stehen unter wirtschaftlichem oder organisatorischem Druck. Eine externe anwaltliche Perspektive kann helfen, Situationen nüchtern zu bewerten, Risiken einzuordnen und die nächsten Schritte strategisch zu planen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, was rechtlich gerade noch zulässig ist, sondern auch darum, welche Lösung langfristig sinnvoll, vermittelbar und umsetzbar ist.
Oftmals wird aus den Augen verloren, dass auch Arbeitgebende Rechte haben. Gleichzeitig haben sie natürlich auch Pflichten und Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten. Dieser Spagat zwischen Rechten und Verantwortung ist oftmals schwer. Dass sich Arbeitgeber:innen dabei anwaltlich beraten lassen, ist nicht nur legitim, sondern oft notwendig. Am Ende bedeutet gute Arbeitgeber:innenberatung nicht, Arbeitnehmer:innen möglichst schlechtzustellen. Sie bedeutet, Arbeitgeber:innen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Risiken transparent zu machen und Lösungen zu entwickeln, die zum Unternehmen und zur konkreten Situation passen.
Die anwaltliche Beratung von Arbeitgebenden ist vielseitig. Sie ist sowohl präventiv als auch reaktiv. Präventiv, weil sie Strukturen schafft, Risiken erkennt und Konflikte möglichst vermeidet. Reaktiv, weil sie Arbeitgeber:innen auch dann begleitet, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“ und nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden kann. Die frühzeitige Einbindung arbeitsrechtlicher Beratung kann rechtliche Risiken jedoch deutlich reduzieren und praxistaugliche Lösungen entwickeln.
Sie sind Arbeitgeber:in und benötigen rechtliche Beratung? Melden Sie sich. Wir beraten Sie gern.


