Gewährt der Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung, darf er davon Ehegatten ausnehmen, die mehr als 15 Jahre jünger sind als der Verstorbene. Eine solche Altersabstandsklausel stellt nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keine Altersdiskriminierung dar und verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden. Geklagt hatte die Ehefrau eines verstorbenen Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber grundsätzlich eine Hinterbliebenenversorgung gewährte. […]


