Im bestehenden Arbeitsverhältnis können schwerbehinderte Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ihnen ein ihrer gesundheitlichen Situation entsprechender Arbeitsplatz zugewiesen wird. Dies gibt ihnen jedoch keine Beschäftigungsgarantie für den Fall, dass eine Umstrukturierung des Arbeitgebers zum vollständigen Wegfall des Arbeitsplatzes führt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 16. Mai 2019 entschieden.


