Arbeitnehmer und Arbeitgeber nehmen im Arbeitsvertrag oftmals Bezug auf einen Tarifvertrag. Dann soll das jeweilige Entgelt des Tarifvertrages gezahlt werden. Von dieser Vereinbarung kann sich der Arbeitgeber nicht lösen, indem er eine abweichende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt. Zumindest gilt dies, wenn im Arbeitsvertrag per individueller Abrede auf den Tarifvertrag verwiesen wurde, nicht per AGB. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich […]


