Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von seinen Wohnräumen zum Home-Office, steht ihm kein Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Der Weg von den Wohnräumen zum Home-Office stellt weder einen „Arbeitsweg“ noch einen „Betriebsweg“ dar, so das Landessozialgericht NRW. Der Kläger begehrt von der beklagten Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalles. Sturz im Home-Office Der Kläger ist als Gebietsverkaufsleiter […]


