Eine Probezeit im Arbeitsvertrag ist üblich – meistens beträgt sie sechs Monate und das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden. Länger darf die Probezeit im Arbeitsvertrag auch nicht sein, das ergibt sich aus § 622 Abs. 3 BGB. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt ab einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten zudem […]


