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Mitbestimmung des Betriebsrats beim Homeoffice

Dienstag, 19.01.2021

Wenn Homeoffice geregelt werden soll, gibt es eine ganze Reihe an Themen, bei denen der Betriebsrat mitbestimmen kann. Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, lohnt es sich deshalb häufig, eine Betriebsvereinbarung über das Homeoffice abzuschließen.

Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung hat mehrere Vorteile gegenüber der Alternative, mit jedem Arbeitnehmer individuell eine Vereinbarung zu schließen. Wenn es notwendig wird, kann die Betriebsvereinbarung leichter geändert werden als die einzelnen Arbeitsverträge mit sämtlichen Mitarbeitern. Die strengen gesetzlichen Vorgaben zur Kontrolle von AGB-Verträgen gelten bei Betriebsvereinbarungen nicht. Es gibt deshalb mehr Spielraum, Regelungen in Betriebsvereinbarungen zu entwerfen.

Der Betriebsrat ist auch für die Mitarbeiter im Homeoffice bzw. Mobile-Office zuständig, selbst wenn jemand ausschließlich auswärts arbeitet und es keine Einbindung über digitale Infrastruktur o.ä. gibt.

Überwachung der Arbeitnehmer

Bei vielen Aspekten des Homeoffice bzw. Mobile-Office kann der Betriebsrat mitbestimmen. Mitbestimmungspflichtig ist beispielsweise die Einrichtung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen. Überwachen wird allerdings weit verstanden. Mitarbeiter nutzen solche mitbestimmungspflichtigen Systeme deshalb z.B. schon, wenn sie am häuslichen Arbeitsplatz mit der IT-Struktur des Arbeitsgebers verbunden sind.

Auch bestimmte Verhaltensregeln sind mitbestimmungspflichtig. Damit sind Vorgaben gemeint, die Verhalten betreffen, das nicht Teil der zu erledigenden Arbeitsaufgaben ist. Darunter fallen z.B. Regelungen darüber, inwiefern Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsmittel wie Laptops, Bildschirme etc. benutzen dürfen. Solche Verhaltensregeln können auch das Recht des Arbeitgebers betreffen, die Wohnung bzw. das Arbeitszimmer der Arbeitnehmer zu betreten.



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