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Kündigung nach Diebstahl

Dienstag, 26.01.2021

Die Kündigung eines langjährig Beschäftigten wegen der Entwendung von Desinfektionsmittel in der Corona-Pandemie ist rechtens. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Fall eines Mitarbeiters eines Paketzustellunternehmens. Es liege ein „wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung“ vor, urteilte das Gericht und wies die Kündigungsschutzklage des Mannes ab. Bei dem Kläger war bei einer stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle im März 2020 im Kofferraum eine nicht angebrochene Plastikflasche mit einem Liter Desinfektionsmittel entdeckt worden, dessen Wert damals etwa 40 Euro betrug. Der Kläger habe in einer Zeit der Pandemie, „als Desinfektionsmittel Mangelware war“ und in Kenntnis davon, dass auch das Unternehmen mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, „eine nicht geringe Menge Desinfektionsmittel entwendet“. Ihm habe klar sein müssen, dass er damit den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde.

LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.01.2021 – 5 Sa 489/20