Eine fristlose Kündigung kann der Arbeitgeber aussprechen, sofern ein „wichtiger Grund“ nach § 626 I BGB vorliegt. Dann endet das Arbeitsverhältnis sofort mit Ausspruch der Kündigung. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Der Kündigungsgrund muss aber so schwer wiegen, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis noch länger fortzusetzen – nicht einmal bis zum Ablauf der sonst geltenden […]


