In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in der EU durch die Arbeitgeber genau erfasst werden müssen. Für die Mitgliedstaaten der EU bedeutet dies, dass sie den Arbeitgebern per Gesetz aufgeben müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzusetzen. Wie genau dieses System aussieht, dürfen die Staaten selbst entscheiden.


