Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besteht für den abberufenen Geschäftsführer einer GmbH die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit (BAG 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff.). Die bisherige (allerdings uneinheitliche, Rechtsprechung) vertrat überwiegend den Standpunkt, dass für Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft das Landgericht zuständig ist. Dies fand seine Begründung in § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, nach […]


