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Kopftuchverbot im Job kann erlaubt sein

Mittwoch, 19.10.2022

Unternehmen können Mitarbeitenden verbieten, religiöse Kleidung wie das Kopftuch zu tragen. Dafür gelten aber strenge Voraussetzungen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 13. Oktober 2022 bestätigte.

Kein Praktikumsplatz mit Kopftuch

Hintergrund ist der Fall einer jungen Belgierin, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Sie hatte einen Praktikumsplatz in einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft wegen einer internen Neutralitätsregel nicht bekommen. Nach dieser Regelung dürfen die Mitarbeitenden ihre religiösen Anschauungen weder durch Worte noch durch ihre Kleidung zum Ausdruck bringen. Die Frau weigerte sich ihr Kopftuch für das Praktikum abzulegen. Das Unternehmen lehnte ihre Praktikumsbewerbung ab. Darin sah die Frau eine Diskriminierung wegen ihrer Religion.

Betriebliches Kopftuchverbot kann zulässig sein

Der EuGH hat seine bisherigen Urteile zu diesem Thema bestätigt. Das Kopftuch darf verboten werden, wenn es eine für alle geltende Regel gibt, die es verbietet, religiöse, weltanschauliche oder spirituelle Zeichen offen sichtbar zu tragen. Das reicht aber noch nicht aus. Eine Diskriminierung ist nur ausgeschlossen, wenn die Regel angemessen und erforderlich ist, um ein rechtmäßiges Ziel zu erreichen. Arbeitgeber:innen müssen deshalb nachweisen, dass die erzwungene Neutralität notwendig ist. Beispielsweise weil dem Unternehmen sonst Nachteile drohen.

Strenge Voraussetzungen in Deutschland

Das europäische Recht erlaubt es den deutschen Arbeitsgerichten, die besondere Bedeutung der Religionsfreiheit im Grundgesetz zu berücksichtigen. Dementsprechend verlangt das Bundesarbeitsgericht, dass es ohne Neutralitätspflicht zu konkreten Störungen im Unternehmen kommt. Pauschale oder nicht auch für andere religiöse Zeichen geltende Kopftuchverbote sind deshalb in Deutschland am Arbeitsplatz verboten. Von einer Neutralitätspflicht müssen alle Religionen betroffen sein.

Urteil des EuGH vom 13. Oktober 2022