Das Einwurf-Einschreiben ist eine gern genutzte Methode, um z.B. eine Zustellung nachweisen zu können. Der Zugang ist zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit von Erklärungen gegenüber einer anderen Person. Arbeitgeber:innen müssen z.B. den Zugang von Kündigungen beweisen. Das LAG Hamburg hat nun entschieden: Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben mag die Zustellung erleichtern, doch einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es nicht mehr (LAG […]


