Eine Mitarbeitervertretung, wie z.B. ein Betriebsrat, darf selbst entscheiden, welche Fortbildungen sie für ihre Mitglieder auswählt. Das bedeutet, sie kann sich für eine Schulung vor Ort entscheiden, auch wenn es ein Online-Seminar mit dem gleichen Thema gibt. Das gilt selbst dann, wenn die Präsenzschulung teurer ist, weil zusätzliche Kosten für Übernachtung und Essen anfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in […]