Das Arbeitsgericht Berlin hat den bei der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit einer Massenentlassung bei der Fluggastabfertigung des Flughafens Berlin-Tegel von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan für unwirksam erklärt. Die Arbeitgeberin fertigte im Auftrag eines zum gleichen Konzern gehörenden Unternehmens auf dem Flughafen Berlin-Tegel Passagiere ab, wobei die entstandenen betriebswirtschaftlichen Verluste stets konzernintern ausgeglichen wurden. […]


