Eltern genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Der Gesetzgeber gewährt ihnen einen gewissen Zeitraum nach der Geburt des Kindes, in der das Arbeitsverhältnis ausgesetzt werden kann, ohne dass die Eltern um ihre Anstellung fürchten müssen. Diese Elternzeit dient grundsätzlich dem Zweck, für das Kleinkind zu sorgen. Allerdings kann der Arbeitnehmer auch während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beantragen, welche nur aus […]


