Der Arbeitgeber schuldet die Vergütung der Reisezeit eines Arbeitnehmers für dessen Dienstreisen. Es handelt sich um normale Arbeitszeit, sofern die Reisen auf Anweisung des Arbeitgebers erfolgen. Überschreitet eine Reise die reguläre Arbeitszeit, ist die Frage der Vergütung stets abhängig vom Einzelfall. Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, so muss er für die Reisezeit sowohl den Hinweg zur Arbeitsstelle […]


