Klassischerweise wird ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen. Unter Umständen kann er aber auch durch das übereinstimmende, schlüssige Verhalten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen. So etwa, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft bereitstellt und der Arbeitgeber ihn in den Betrieb eingliedert. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 07.08.2018. Zum Sachverhalt: Arbeitnehmerüberlassung oder neuer Arbeitsvertrag? Im konkreten Fall arbeitete der Arbeitnehmer zunächst bei […]


