Nach der Geburt ihres Sohnes durch ihre Partnerin beantragte eine Französin Vaterschaftsurlaub. Dies wurde jedoch abgelehnt und die Entscheidung durch die französischen Sozialgerichte bestätigt. Als Begründung wurde auf die Regelung im französischen Recht verwiesen, nach der ausschließlich dem rechtlichen Vater ein Vaterschaftsurlaub zusteht. Die Frau fühlte sich durch diese Entscheidungen wegen ihres Geschlechts bzw. ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und reichte […]


