Im Rechtsstreit um die Kündigung zweier Mitarbeiter, denen Dokumentenfälschung mit dem Ziel, Waffen in mexikanische Unruheprovinzen zu exportieren, vorgeworfen wird, haben sich die Parteien in den Verfahren auf Vorschlag des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 1.12.2014 verglichen. Nach diesem Vergleich soll der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse davon abhängig gemacht werden, dass die Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigung geklagt hatten, nicht wegen einer vorsätzlichen […]


