Der vermeintlich sichere Schutz durch ein ärztliches Attest ist nicht mehr unantastbar. Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2021 hat sich die Rechtsprechung deutlich verändert: Arbeitgeber:innen dürfen den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln. Dies gilt dann, wenn konkrete Umstände Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründen. Wichtig für Beschäftigte: Wer seine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, riskiert nicht nur den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern […]


