Die Klägerin war als Geschäftsführerin bei dem beklagten Verein – ein Dachverband für örtliche Mitgliedsverbände – beschäftigt. Die Klägerin rief die Vereinsmitglieder dazu auf, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vereinsspitze zu fordern. Dem vorangegangen waren Differenzen zwischen ihr und dem so genannten Präsidenten des Vereins. Der Vorstand des Vereins entschloss sich schließlich zu einer […]


