Wer eine Kündigung aussprechen will, muss sicherstellen, dass sie wirksam zugeht. In der arbeitsrechtlichen Praxis setzen viele Arbeitgeber auf das Einwurf-Einschreiben, um diesen Zugang nachzuweisen. Doch Vorsicht: Ohne Auslieferungsbeleg reicht das nicht aus, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) erneut klargestellt hat. Was war passiert? In dem entschiedenen Fall behauptete die Arbeitgeberin, […]


