„Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht überwachen dürfen“, sagt Maria Rosenke, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht, im Gespräch mit der Berliner Zeitung ([Link zum Artikel einfügen]). Ausnahmen bestehen nur, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht auf eine Straftat oder eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt. Allein der Wunsch nach Kontrolle – etwa im Homeoffice – reicht nicht aus. „Privatsphäre […]


