Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt derzeit für Aufsehen: eine Überstundenregelung, nach der erst ab Überschreiten der Vollzeitstundenzahl Zuschläge gezahlt werden, kann eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitkräften sein. In dem zugrundeliegenden Fall war für ein Unternehmen im Gesundheitsbereich tarifvertraglich eine Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte von 38,5 Stunden geregelt. Für jede Überstunde, die über diese regelmäßige Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften hinausgeht, wird […]


