Das Begehen einer Straftat kann nicht nur Sanktionen durch den Staat, wie Geld- oder Freiheitsstrafen, nach sich ziehen, sondern auch Folgen für das Arbeitsverhältnis des Täters haben. Dies liegt auf der Hand, wenn die Straftat im Rahmen des Arbeitsverhältnisses begangen wird. Eine Kündigung ist dann in aller Regel möglich, häufig sogar fristlos und ohne vorherige Abmahnung. Aber auch eine außerdienstliche […]


