Arbeitnehmer können, wenn ihr Arbeitgeber mit Lohnzahlungen im Verzug ist, nicht pauschal 40 Euro wegen der verspäteten Zahlungen verlangen (sog. Verzugspauschale). Davon gingen zuvor jedoch einige Landesarbeitsgerichte aus. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in letzter Instanz klargestellt, dass dieser Anspruch nicht besteht.


