Auch Praktikanten ist grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Das gilt allerdings nicht für Praktika, die der Berufs- oder Studienorientierung dienen und maximal drei Monate andauern. Hier muss der Arbeitgeber keine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz zahlen. Dauert ein solches Praktikum nur deshalb länger als drei Monate, weil es zwischenzeitlich wegen persönlicher Gründe unterbrochen wurde, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Die einzelnen […]


